Nicht vergessen: Rauchmeldertausch ist gesetzliche Pflicht

Rauchmelder

Am 01.01.2016 trat die gesetzliche Vorschrift in Kraft, welche Betreiber von Brandmeldeanlagen verpflichtet, Rauchmelder nach 8 Jahren austauschen zu lassen.

Rauchmelder sind einer der wichtigsten Bestandteile einer Brandmeldezentrale, da sie zur frühzeitigen Detektion von Brandkenngrößen dienen. Ihre Aufgabe ist es, den Schaden so gering wie möglich zu halten und mit geeigneten Maßnahmen eine schnelle Evakuierung des Gebäudes einzuleiten.

Rauchmelder werden jedoch betriebsbedingt verunreinigt, durch Korrosion belastet und die heute hoch elektronischen Bauteile unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Daher ist es eine gegebene Notwendigkeit diese in regelmäßigen Abständen auszutauschen.

Automatische Melder mit einer mikroprozessorgesteuerten Messwertnachführung oder Verschmutzungskompensation müssen daher nach 8 Jahren ausgetauscht werden.

Der Austausch gehört zu den Pflichten des Betreibers. Sprechen Sie uns an, sollten Sie diesbezüglich Fragen haben. Gern unterstüzen wir Sie hier bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.

Quelle: Stock GmbH Schwachstromtechnik

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